Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für einen Aufenthalt in Marokko bis zu 3 Monaten kein Visum. Bei der Einreise muss der Reisepass noch 6 Monate gültig sein. Kinder ab 1 Jahr benötigen ein Foto im Ausweis. Autofahrer benötigen die Grüne Versicherungskarte mit dem Vermerk „Gültig für Marokko“.Sie bekommen bei Ihrer Einreise (wenn Sie im selben Jahr noch nicht in Marokko waren) eine sechsmonatige Zollgenehmigung für Ihr Auto. Da Ihre persönliche Aufenthaltsgenehmigung (Stempel im Reisepass) nur für 3 Monate gilt, sollten Sie sich frühzeitig um eine Verlängerung kümmern, wenn Sie länger als 3 Monate im Land bleiben möchten.
Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu an eine Polizeistelle (beispielsweise das Kommissariat in Marrakesch) zu wenden, wo dies in der Regel problemlos möglich ist. Die häufig vorgeschlagene Lösung, einige Tage aus Marokko auszureisen, um mit neuer Aufenthaltsgenehmigung zurückzukehren, ist umständlicher und kann zu unvorhergesehenen Problemen führen (die eigentlich noch gültige Zollgenehmigung für das Auto kann einbehalten und für nichtig erklärt werden, oder der Grenzbeamte kann die Wiedereinreise gänzlich verweigern).
Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität der Angaben. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall folgende Einrichtungen:
Kontaktinformationen zum Marokkanischen Fremdenverkehrsamt oder Marokkanischen Konsulat finden Sie
--> hier
Aktuelle Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes finden Sie
--> hier
Mit Marokko besteht seit Ende der 80er Jahre ein Sozialversicherungsabkommen. Da aber immer mehr Krankenkassen ihre Leistungen im Ausland einschränken, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. So können Sie sich auch bei Erkrankungen Ihren Heimtransport mitversichern.
Für Marokko gibt es keine besonderen Impfvorschriften. Empfehlenswert ist eine Impfung gegen Hepatitis A, sie ist in Deutschland bei Kindern kostenlos. In Südmarokkos Flussoasen können vereinzelt Anopheles-Mücken vorkommen, die Überträger von Malaria-Erregern sein können (wobei hier nur die leichte Form auftritt). Es ist aber übertrieben, sich deswegen gegen Malaria impfen zu lassen, da die Nebenwirkungen in keinem Verhältnis mit der Chance, infiziert zu werden, stehen. Das neu auf dem Markt erhältliche Selbsttest-Set für Malaria "Malaria Quick" in Verbindung mit Lariam (Firma Laroche) als Standby-Medikament ist hierfür vielleicht die beste Alternative. Bei einem positiven Testergebnis wird das Medikament eingenommen. Nach der Selbstdiagnose sollte aber die Einnahme des Medikaments vorgenommen werden, wenn Sie nicht in einem vernünftigen Zeitraum einen Arzt finden. Es empfiehlt sich aber, sich beim zuständigen Gesundheitsamt genauer zu informieren.
Unsere Empfehlung ist, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten:
- Einreiben mit mückenabwehrender Lotion
- Tragen von langärmligen Hemden und langen Hosen in den Abendstunden
- Schlafen unter einem Moskitonetz
Des weiteren sollten Sie kein ungeschältes Obst essen und auf Salate verzichten, da das Leitungswasser zumeist keine Trinkwasserqualität hat.
Im Gegensatz zu uns Europäern sind die Marokkaner an den Verzehr des Wassers gewöhnt. Sie können davon, wie auch von zu kalten Getränken, leicht Magen-Darmbeschwerden bekommen.
Reisemedizinische Hinweise des Auswärtigen Amtes Deutschland für Marokko
--> siehe ganz unten auf der Seite
Tabletten gegen Kopfschmerzen, Fieber, Durchfall; Lutschtabletten/-bonbons gegen Halsschmerzen, Pflaster, Antiseptikum (zur Desinfektion v. Wunden); Pinzette (zum Entfernen v. Dornen o.ä); Salbe gegen oberflächliche Muskelbeschwerden; Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor; Mückenabwehrmittel; Schlangenbiss-Set (nur für die Wüste - erhältlich in Globetrotter-Läden). Vergessen Sie nicht, sich unbedingt bei Ihrem Hausarzt oder Tropeninstitut über die für Sie nötigen Impfungen zu informieren!
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, ggf. Poliomyelitis (Kinderlähmung), sowie gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Tollwut
Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere, meist Hunde, auf den Menschen übertragen. Einziger möglicher Schutz ist die präexpositionelle Impfung (= vor der Reise), Tierkontakte meiden oder - nach einem Biss - die postexpositionelle Impfung mit einem modernen Tollwutimpfstoff (und Immunglobulinen – auf dem Land gelegentlich schwer erhältlich).
HIV / AIDS
Ca. 30.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2010 für Marokko gemeldet. 0,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 2 % der Prostituierten waren HIV-positiv.
Malaria
Das Vorkommen (ausschließlich Malaria tertiana durch P. vivax) beschränkt sich auf einzelne ländliche Gegenden der Provinz Chefchaouen von Mai bis Oktober. Es besteht keine Notwendigkeit einer medikamentösen Malariaprophylaxe.
Zur Vorbeugung mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich allerdings ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
Wir empfehlen Ihnen bei Reisen, die über eine Flugbuchung hinausgehen, eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Reiseabbruchversicherung. Optional gibt es noch Reisegepäckversicherungen, Reisekrankenversicherungen und weitere.
Der Abschluss eines Sicherungspacketes ist meist die beste Variante.
Diese können Sie bei uns im letzten Buchungsschritt, bevor Sie Ihren Namen und Adresse eingeben einfach dazubuchen.
Reiseschutz unseres Partners ELVIA (Informationsblatt):
Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form einen Überblick über unsere Versicherungsprodukte verschaffen. Beschrieben sind nur die wesentlichen Inhalte. Der Versicherungsschutz einschließlich Versicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen ist abschließend in Ihren Dokumenten zur Versicherungspolice und den AVB dargestellt .
erstattet:
die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten:
• Arzt- und Krankenhauskosten;
• Medikamente;
• Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen.
Die Assistance empfiehlt den Arzt oder das Krankenhaus mit dem jeweils höchsten medizinischen Standard in nächst erreichbarer Nähe. Leistet die versicherte Person der Empfehlung der Assistance Folge, werden in Abweichung von §§ 1 und 2 AVB RK zusätzlich folgende Leistungen erbracht:
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 4 AVB RK, 5 AVB AB.
ELVIA erstattet die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus sowie im Todesfall die Überführungskosten.
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Rücktransporte aufgrund von Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 RT, 5 AVB AB.
Bitte wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten unverzüglich
an die Assistance.
Bietet weltweite Hilfe bei Notfällen im Ausland: bei Krankheit, Unfall, Tod, bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung. Organisiert Kranken-Rücktransport mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar. Unter einer zentralen Rufnummer steht die Assistance 24 Stunden täglich zur Seite.
Aktuelle Umtauschkurse finden Sie --> hier